Berufsbild des Versicherungsmaklers als Versicherungsvermittler:

Der Versicherungsmakler ist bei seiner Arbeit keinem Versicherungsunternehmen weisungsgebunden, sondern ausschließlich seinem Kunden vertraglich verpflichtet. Der Bundesgerichtshof hat  ihn deshalb als "treuhänderischen Sachwalter der Versicherungsnehmer" bezeichnet. Er gewährleistet eine optimale Beratung und Betreuung seiner Kunden auf der Grundlage eines umfangreichen Produktsortiments von verschiedenen Versicherern.

Gute Versicherungsvermittler halten sich an folgende Arbeitsweisen:
  • Der Versicherungsmakler ist treuhänderischer Sachwalter der Versicherungsinteressen seiner Kunden.
  • Der Versicherungsmakler sucht auf den in Frage kommenden Märkten den nach Solidität, Qualität und Preis besten Anbieter aus.
  • Der Versicherungsmakler vertreibt nicht Versicherungen, sondern sucht für komplexe Risikosituationen seiner Kunden optimale Gestaltungen der Risikoverteilung. Dazu kann er erforderlichenfalls auch individuelle Versicherungslösungen konzipieren und durchsetzen.
  • Der Versicherungsmakler wird nur auf Feldern tätig, auf denen er Kompetenz besitzt - allein schon um sein persönliches Haftungsrisiko zu begrenzen.
  • Der Versicherungsmakler ist zu einer wahrheitsgetreuen und
    vollständigen Übermittlung aller wesentlichen Risikodaten seines Kunden an den Versicherer verpflichtet.
  • Der Versicherungsmakler ist durch eine Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung in Höhe von mindestens 1.300.380 EUR gegen persönliche Haftungsrisiken abgesichert.
Im Gegensatz zum Versicherungsvertreter oder Außendienstangestellten, der einen Anstellungs- oder Handelsvertretervertrag mit "seiner" Versicherungsgesellschaft eingegangen ist und auch deren Weisungen unterliegt, ist der Versicherungsmakler vertraglich nur und ausschließlich seinem Kunden verpflichtet. Die Rechtsbeziehung zwischen dem Versicherungsnehmer und dem  Versicherungsmakler sind neben den gesetzlichen Regelungen auch im Maklervertrag, in der Maklervollmacht und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Versicherungsmaklers geregelt.