Unsere Kompetenzen

Berufsbild des Versicherungsmaklers als unabhängiger Versicherungsvermittler:

Der Versicherungsmakler arbeitet unabhängig von den Versicherungs-unternehmen. Er ist vertraglich nur seinem Kunden verpflichtet - der Bundesgerichtshof hat  ihn deshalb als "treuhänderischen Sachwalter der Versicherungsnehmer" bezeichnet.

Er gewährleistet eine optimale Beratung und Betreuung seiner Kunden auf der
Grundlage eines umfangreichen Produktsortiments von verschiedenen Versicherern.

Gute Versicherungsvermittler halten sich an folgende Arbeitsweisen:

  • Der unabhängige Versicherungsvermittler ist treuhänderischer Sachwalter der Versicherungsinteressen seiner Kunden.
  • Der unabhängige Versicherungsvermittler sucht auf den in Frage kommenden Märkten den nach Solidität, Qualität und Preis besten Anbieter aus.
  • Der unabhängige Versicherungsvermittler vertreibt nicht Versicherungen, sondern sucht für komplexe Risikosituationen seiner Kunden optimale Gestaltungen der Risikoverteilung. Dazu kann er erforderlichenfalls auch individuelle Versicherungslösungen konzipieren und durchsetzen.
  • Der unabhängige Versicherungsvermittler wird nur auf Feldern tätig, auf denen er Kompetenz besitzt - allein schon um sein persönliches Haftungsrisiko zu begrenzen.
  • Der unabhängige Versicherungsvermittler ist zu einer wahrheitsgetreuen und
    vollständigen Übermittlung aller wesentlichen Risikodaten seines Kunden an
    den Versicherer verpflichtet.
  • Der unabhängige Versicherungsvermittler ist durch eine Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung in Höhe von mindestens 1,13 Millionen EUR gegen persönliche Haftungsrisiken abgesichert.

Im Gegensatz zum Versicherungsvertreter oder Außendienstangestellten, der einen Anstellungs- oder Handelsvertretervertrag mit "seiner" Versicherungsgesellschaft eingegangen ist und auch deren Weisungen unterliegt, ist der Versicherungsmakler vertraglich nur und ausschließlich seinem Kunden verpflichtet. Er ist unabhängig von Versicherungsunternehmen tätig und vertritt die Interessen seiner Mandanten, Partner und Kunden.

Die Rechtsbeziehung zwischen dem Versicherungsnehmer und dem  Versicherungsmakler sind neben den gesetzlichen Regelungen auch im Maklervertrag, in der Maklervollmacht und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Versicherungsmaklers geregelt.